Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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3. Aussenwirtschaft
93.097 |
Zollabkommen. Übereinkommen
über die vorübergehende Verwendung |
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Convention douanière.
Convention relative à l'admission temporaire |
Botschaft: 13.12.1993 (BBl 1994 II, 1 / FF 1994 II, 1)
Ausgangslage
Das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung
(bekannt unter der Bezeichnung "Übereinkommen von Istanbul") ist eine
internationale Zollkonvention, deren Geltungsbereich sich auf die vorübergehende
Wareneinfuhr beschränkt.
In diesem Übereinkommen werden einerseits alle
Bestimmungen über die vorübergehende Verwendung aus den zahlreichen, bereits bestehenden
Übereinkommen und Verträgen in einen einzigen Vertrag zusammengefasst. Andererseits
werden im Interesse wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller und touristischer Belange
die Zollverfahren harmonisiert und vereinfacht.
Verhandlungen
NR |
01.06.1994 |
AB 1994, 795 |
SR |
21.09.1994 |
AB 1994, 844 |
Beide Räte stimmten dem Übereinkommen zu.
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